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Hättest du es gewusst?

Hättest du es gewusst?

Ist es glaubhaft, dass in alter Zeit jemand tatsächlich Unkraut auf das Feld eines anderen säte?

Diese Kopie aus dem Jahr 1468 aus den Digesten von Kaiser Justinian ist eines von vielen Dokumenten, die Einzelheiten zu Rechtsfragen aus alter Zeit enthalten

JESUS sagte gemäß Matthäus 13:24-26: „Das Königreich der Himmel ist einem Menschen gleich geworden, der vortrefflichen Samen auf sein Feld säte. Während die Menschen schliefen, kam sein Feind und säte Unkraut hinzu, mitten unter den Weizen, und ging weg. Als die Saat sprosste und Frucht brachte, da erschien auch das Unkraut.“ Verschiedene Schreiber haben infrage gestellt, ob sich die im Gleichnis beschriebene Handlung wirklich zutrug. Wie alte römische Rechtsdokumente jedoch andeuten, könnte das der Fall gewesen sein.

In einem biblischen Nachschlagewerk heißt es dazu: „Aus Rache Taumellolch auf ein Feld zu säen . . . galt unter dem römischen Recht als Verbrechen. Die Notwendigkeit eines einschlägigen Gesetzes legt nahe, dass die Tat nicht selten war.“ Wie der Rechtsexperte Alastair Kerr erklärt, veröffentlichte der römische Kaiser Justinian 533 u. Z. seine Digesten, eine Zusammenfassung von Gesetzen sowie Textauszügen von Juristen aus der klassischen Zeit des römischen Rechts (ungefähr 100 bis 250 u. Z.). Gemäß seinem Werk (Digesten, 9.2.27.14) bezog sich der Jurist Ulpian auf einen Fall, mit dem sich Celsus, ein römischer Staatsmann aus dem 2. Jahrhundert, befasst hatte. Jemand hatte Unkraut auf das Feld eines anderen gesät und damit eine Ernte zerstört. Die Digesten nennen die Rechtsmittel, die der Besitzer oder Pächter einlegen konnte, um vom Täter Schadensersatz für den entstandenen Verlust zu erhalten.

Im Römischen Reich kamen solche niederträchtigen Handlungen also vor, was zeigt, dass die von Jesus beschriebene Situation aus dem Leben gegriffen war.

Wie viel Freiheit gewährte Rom im 1. Jahrhundert der jüdischen Obrigkeit in Judäa?

JUDÄA wurde damals von den Römern regiert, die von einem Statthalter vertreten wurden. Er befehligte Truppen und kümmerte sich hauptsächlich darum, Frieden und Ordnung aufrechtzuerhalten sowie für Rom Steuern einzutreiben. Die Römer hatten Interesse daran, gesetzeswidrige Handlungen zu bekämpfen und alle zur Rechenschaft zu ziehen, die Unruhen verursachten. Ansonsten waren sie in der Regel bereit, die alltägliche Provinzverwaltung in den Händen Einheimischer zu belassen.

Eine Sitzung des Sanhedrins

Der Sanhedrin fungierte als oberster Gerichtshof der Juden und zuständiger Rat für jüdische Rechtsfragen. Untergeordnete Gerichtshöfe gab es in ganz Judäa. Sie behandelten wahrscheinlich die meisten Zivil- und Strafprozesse — ohne Einmischung von römischen Herrschern. Für eine Sache waren die jüdischen Gerichte jedoch nicht zuständig: Rom behielt sich das Recht vor, Kriminelle hinzurichten. Die bekannte Steinigung des Stephanus bildete eine Ausnahme; die Mitglieder des Sanhedrins brachten ihn vor Gericht und ließen ihn steinigen (Apg. 6:8-15; 7:54-60).

Der Sanhedrin hatte also weitreichende Zuständigkeit. Wie der Gelehrte Emil Schürer jedoch bemerkt, „lag freilich die stärkste Einschränkung darin, dass die römische Behörde jederzeit aus eigener Initiative eingreifen und selbständig verfahren konnte, wie dies auch bei vielen Gelegenheiten . . . geschehen ist“. Ein solcher Fall ereignete sich unter der Aufsicht des Militärbefehlshabers Claudius Lysias, der den Apostel Paulus, einen römischen Bürger, in Gewahrsam nahm (Apg. 23:26-30).