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Verwendung personen­bezogener Daten – Ghana

Verwendung personen­bezogener Daten – Ghana

Wer Verkündiger wird, erkennt an, dass die weltweite Religions­gemeinschaft von Jehovas Zeugen („Jehovas Zeugen“) – einschließlich der örtlichen Versammlung von Jehovas Zeugen, des örtlich zuständigen Zweigbüros, der Christian Congregation of Jehovah’s Witnesses LBG und ähnlicher mit ihr zusammen­arbeitender Organisationen von Jehovas Zeugen – rechtmäßig personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit ihren berechtigten religiösen Interessen verwendet. Wie in dem Buch Organisiert, Jehovas Willen zu tun beschrieben, stellen Verkündiger ihrer Versammlung bereitwillig personenbezogene Daten zur Verfügung, um an religiösen Tätigkeiten in Verbindung mit ihrer Anbetung einen Anteil zu haben und auch geistlichen Beistand zu erhalten (1. Petrus 5:2).

Zu den personen­bezogenen Daten gehören Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Taufdatum, Kontaktdaten, Informationen zum Stand des Glaubenslebens, Predigtdiensteinsatz, Funktionen, die innerhalb der Religions­gemeinschaft ausgeübt werden, oder Daten, die Verkündiger zur Verfügung stellen, wenn sie an weiteren religiösen Tätigkeiten teilnehmen. Die Daten schließen Informationen ein, die die religiösen Überzeugungen des Verkündigers erkennen lassen, und können auch andere sensible personenbezogene Daten beinhalten. Die Verwendung personen­bezogener Daten kann das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen und Speichern von Daten bedeuten sowie vergleichbare Daten­verarbeitungs­vorgänge.

In diesem Land findet folgendes Datenschutz­gesetz Anwendung:

Data Protection Act, 2012 (Act 843)

Auf der Grundlage dieses Datenschutz­gesetzes verwenden Jehovas Zeugen personenbezogene Daten von Verkündigern für religiöse Zwecke, einschließlich der folgenden:

  • Pflege und Verwaltung der Religion von Jehovas Zeugen

  • Teilnahme an Zusammenkünften einer Ortsversammlung von Jehovas Zeugen und an freiwilligen Diensten oder Projekten

  • Entscheidung zur Teilnahme an Zusammenkünften, Kreiskongressen oder regionalen Kongressen, die aufgezeichnet und zur biblischen Belehrung von Jehovas Zeugen weltweit ausgestrahlt werden

  • Ausübung bestimmter Aufgaben oder Funktionen in der Versammlung

  • Führen der Verkündiger­berichts­karten der Versammlung

  • Hirtentätigkeit durch Älteste von Jehovas Zeugen (Apostel­geschichte 20:28; Jakobus 5:14, 15)

  • Speichern von Kontaktdaten zur Verwendung im Notfall

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie die oben genannten Zwecke oder andere berechtigte Interessen dies erfordern. Entscheidet sich ein Verkündiger, seine personen­bezogenen Daten nicht zur Verfügung zu stellen, oder stimmt er deren Verarbeitung nicht zu, sind Jehovas Zeugen möglicherweise nicht in der Lage, seine Eignung für bestimmte Funktionen in der Versammlung oder für die Teilnahme an gewissen religiösen Tätigkeiten zu beurteilen.

Jehovas Zeugen sind weltweit tätig. Daher können personenbezogene Daten von Verkündigern an ein Land außerhalb des Landes, in dem sie sich befinden, übermittelt, durch dieses weitergeleitet oder dort gespeichert werden. Dies kann Länder umfassen, deren Gesetze unterschiedliche Datenschutz­niveaus vorsehen, die nicht immer dem Datenschutzniveau des Landes entsprechen, aus dem die Daten weitergegeben werden. Um einen angemessenen Schutz für alle so übermittelten Informationen zu gewährleisten, ergreifen Jehovas Zeugen geeignete Maßnahmen. Dazu gehören Vereinbarungen für Datenübermittlungen, wie etwa Standardvertragsklauseln. Alle Empfänger, die Zeugen Jehovas sind, verwenden personenbezogene Daten von Verkündigern nur in Übereinstimmung mit der Weltweiten Datenschutz­richtlinie von Jehovas Zeugen.

Verkündiger haben bezüglich ihrer von Jehovas Zeugen gespeicherten personen­bezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Vernichtung, oder Löschung der Daten sowie auf Widerspruch gegen deren Verarbeitung. Willigen Verkündiger in die Verarbeitung ihrer personen­bezogenen Daten für weitere Tätigkeiten ein, können sie ihre Einwilligung hinsichtlich bestimmter zukünftiger Verwendungen jederzeit widerrufen. Sofern Verkündiger der Verwendung ihrer personen­bezogenen Daten widersprechen, ihre Einwilligung dazu zurückziehen oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personen­bezogenen Daten verlangen, verwenden Jehovas Zeugen auf der Grundlage berechtigter religiöser Zwecke oder aus einem anderen im Datenschutz­gesetz verankerten Rechtsgrund einige personenbezogene Daten gegebenenfalls weiterhin. Verkündigern ist bekannt, dass sie das Recht haben, eine Beschwerde bei der Datenschutz­aufsichts­behörde des Landes, in dem sie gerade wohnen, einzureichen.

Jehovas Zeugen haben in Übereinstimmung mit dem Datenschutz­gesetz verschiedene technische und organisatorische Sicherheits­maßnahmen ergriffen, um personenbezogene Daten zu schützen. Verkündiger sind sich darüber im Klaren, dass nur einer begrenzten Zahl von autorisierten Personen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke Zugriff auf ihre personen­bezogenen Daten gewährt wird.

Anfragen an den zuständigen Datenschutz­beauftragten können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

InboxLGLDPS.GH@jw.org

Verkündiger verstehen, dass die Identität und Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen in dem Land, in dem sie wohnen und wo vorgesehen seines Vertreters und Datenschutz­beauftragten, auf der Seite „Data Protection Contacts“ auf jw.org zu finden sind.

Durch Veränderungen in Verbindung mit bestimmten religiösen Tätigkeiten, technologische Entwicklungen oder Gesetzes­änderungen ändert sich von Zeit zu Zeit unser Umgang mit Daten. Sollte es jemals notwendig werden, diese Seite („Verwendung personen­bezogener Daten“) zu ändern, werden wir die Änderungen auf dieser Seite veröffentlichen, damit Verkündigern immer bekannt ist, welche Informationen wir erfassen und wie wir sie verwenden. Um von solchen Veränderungen Kenntnis zu nehmen, sollte man diese Seite von Zeit zu Zeit erneut besuchen.